Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) sieht keine gesetzliche Voraussetzung für die Teilnahme an der AdA-Prüfung (Ausbildung der
Ausbilder - Vorbereitungslehrgang zur Ausbildereignungsprüfung nach aktueller AEVO) vor.
Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium wird ebenfalls nicht verlangt.
Ein bestimmtes Mindestalter ist (formaljuristisch) nicht vorgeschrieben.